Seit dem WS 2003 bin ich als Lehrbeauftragter für die FH Mainz tätig.
Der Fachbereich Bauingenieurwesen hat unter Leitung von Prof. Dr. Nagel den Studiengang "Technisches Gebäudemanagement" ins Leben gerufen.
Der berufsbegleitende Master-Studiengang vermittelt Architekten und Bauingenieuren die Grundzüge des Facility Managements in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Das modular aufgebaute Studium erlaubt den Studierenden ihre Studieninhalte aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zusammen zu setzen. Die Vorlesungsreihe: "Grundlagen des Brandschutzes" bildet eines dieser Wahlpflichtmodule.
Die Vorlesung wird als Seminar verstanden, wo praxisnahe Probleme angesprochen werden.
Für die Studierenden, die überwiegend aus ihrer langjährigen Praxis als Architekten oder Bauingenieure kommen, ist das Vorlesungsmodul eine willkommene Gelegenheit, ihre bisherigen Kenntnisse zu vertiefen oder fehlende Grundlagen im Brandschutz zu ergänzen. Die tägliche Praxis zeigt, dass der Begriff des Brandschutzes oft zu Verwirrungen, Missverständnissen und auch Fehlinterpretationen führt.
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Das Brandschutzmodul gibt einen Überblick über die Themen des Vorbeugenden und Abwehrenden Brandschutzes, macht bekannt mit dem baulichen, anlagentechnischen, betrieblichen und öffentlichen Brandschutz.
Abb. 1: Struktur des Brandschutzes
Neben den baurechtlichen Grundlagen der Landesbauordnung (und den landestypischen Unterschieden) werden einige der zahlreichen Richtlinien wie
Industriebaurichtlinie (IndBauRL)
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) usw.)
Richtlinien für die Flächen für die Feuerwehr
vorgestellt und detailliert erläutert.
Diese Richtlinien, die einen großen Einfluss auf die Planung eines Gebäudes und die praktische Ausführung auf der Baustelle haben, sind unverzichtbarer Teil der Brandschutzplanung geworden.
Die DIN 4102 als "Mutter" aller Brandschutzvorschriften fehlt ebenso wenig, wie VDI, VDE und die berufsgenossenschaftlichen Regeln.
Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) nach DIN 4102-2
Der Bauherr respektive der Nutzer einer Immobilie überträgt die Verantwortung für das reibungslose Funktionieren dem qualifizierten Gebäudemanager. Im günstigsten Fall hat das verantwortungsvolle FM-Management nicht nur ein exquisites Catering, sondern auch die baurechtliche Haftung im Blick.
Die aktuelle Rechtssprechung sollte Anlass zum Nachdenken geben.
In einem Urteil des OLG Münster heißt es wörtlich:
"Es entspricht der Lebenserfahrung , dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand , dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
Die Römerpassage in Mainz ist ein Gebäude, in dem die Sonderbauverordnungen für Verkaufsstätten und Garagen zur Anwendung kommen, kombiniert mit den Vorschriften für Wohn- und Büronutzung.
Das Gebäude besitzt einen hohen Installationsgrad, ausgerüstet mit neuester Brandschutztechnik.