Feuer gefährdet und tötet Menschen, vernichtet große Sachwerte und führt zu teuren Produktionsausfällen sowie hohen Folgekosten. Brände zu verhindern, bevor sie entstehen, oder zumindest deren Ausmaß kontrollierbar zu machen, ist unsere Aufgabe als
Dabei muss der Brandschutz mit den verschiedensten Ansprüchen koordiniert werden: gestalterische Anforderungen und technische Ausführungsmöglichkeiten, Auswahl der Baustoffe und nicht zuletzt die wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers.
Wir sind Ihr kompetenter Partner über den gesamten Planungs- und Ausführungsprozess!
Brandschutzkonzepte für Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Industriebauten, Sportstätten oder Seniorenheime nach Landesbauordnung
Brandlastberechnungen nach DIN 18 230
"SOLL – IST – Analysen" im Bestand und Unterbreitung praxisgerechter Kompensationsmaßnahmen bei Abweichungen von Bauvorschriften
Entrauchungskonzepte
Brandsimulationsberechnungen mit Zonen- und Feldmodellen
Feuerwehrpläne nach DIN 14 095
Brandschutzordnungen nach DIN 14 096
Flucht- und Rettungspläne nach ArbSchG , BGV A8 , DIN 4844-3:2003-09
Baubegleitende Beratung von Architekten und Bauherren
Fachbauleitung für Brandschutzmaßnahmen
Verhandlungen mit den zuständigen Behörden
Seit Juni 1998 ist die "Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in Kraft.
Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und ist Teil einer Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG.
Jeder Bauherr ist verpflichtet , ab einer bestimmten Baustellengröße einen qualifizierten Sicherheitskoordinator für die Dauer der Baumaßnahme zu bestellen.
Art und Umfang der Koordination ergeben sich aus der Baustellenverordnung sowie den RABs "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen".