Biogasanlagen sind ein Bestandteil der regenerativen Energieträger, die bereits durch Windenergieanlagen (WEA) oder Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bekannt sind und zunehmend genutzt werden. Das dahinter stehende Prinzip ist relativ einfach, hier werden organische Abfälle durch anaerobe Vergärung in die Energieformen Strom und Wärme umgewandelt, wobei die CO2 Bilanz als klimaneutral zu bewerten ist. Bei den frei werdenden Treibhausgasen handelt es sich um die Menge, die ehemals durch Futterpflanzen mittels Photosynthese gebunden wurde. Mithin befindet sich das Kohlendioxid in einem geschlossenen Kreislauf. Hauptbestandteil des Biogases ist Methan, dessen Anteil bis zu 75% des erzeugten Brennstoffs betragen kann.
Traditionell haben sich Biogasanlagen innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe entwickelt, bei denen naturgemäß ein hoher Gülle- und Mistanteil anfällt. Biogasanlagen können aber neben den Stoffen aus der Viehwirtschaft auch durch organische Abfälle aus Industrie, Gewerbe und Handel sowie aus privaten Haushaltungen gespeist werden. Hier werden durch Vorgaben der EU (Verbot der Speiseresteverfütterung) und das EEG verbindliche Richtlinien geschaffen.
(4) Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen
17 Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist
Für Biogasanlagen liegt in keinem Bundesland eine Sonderbauverordnung vor, wie sie das Baurecht für geregelte Sonderbauten, z.B. einem Industriegebäude, kennt.
Hier hat das Land Bayern das „Biogashandbuch Bayern“ entwickelt, das mittlerweile zu einem umfangreichen Kompendium angewachsen ist. Darin werden (Stand: 2008) u.a. die Themen „Anlagentechnik“ „Baurecht“ sowie das aufwändige Genehmigungsverfahren beschrieben.
Biogasanlagen unterliegen nur bis zu einer bestimmten Größenordnung dem üblichen Genehmigungsverfahren nach Baurecht. Bei Erreichen bestimmter Mindestgrößen, wie z.B. das Fermentervolumen oder die Leistung des BHKW ist das Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verbindlich anzuwenden.
Damit verlässt das Genehmigungsverfahren den üblichen Weg des Baurechts und das Brandschutzkonzept wird Teil des umfangreicheren BImSchG-Verfahrens. In der empfohlenen Literatur wird das Verfahren in einem anschaulichen Diagramm dargestellt.
Brandschutzkonzepte für Biogasanlagen müssen, wie andere bauliche Anlagen auch, die allgemein gültigen Schutzziele berücksichtigen, wie sie im Baurecht im Brandschutzparagraphen (§ 14 MBO) formuliert werden.
Insbesondere sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Baulicher Brandschutz
Unterteilung in Brandabschnitte oder Trennung von Technikräumen und Aufenthaltsräumen, Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Beachtung von zwei Rettungswegen
Beurteilung nach Landesbauordnung (LBO), Feuerungsverordnung (FeuVO)
Brandschutz in der Installationstechnik
Durchführungen von Kabel- und Leitungsanlagen sowie Lüftungsanlagen durch Wände und Decken mit Feuerwiderstand
Beurteilung nach Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) und Lüftungsanlagenrichtlinie (MLüAR)
Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzordnung, Erstellen einer Arbeitsanweisung, Verbot von offenem Feuer, Rauchverbot in Ex-Zonen Explosionsschutzdokument, Feuerwehrpläne
Beurteilung nach LBO, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Abwehrender Brandschutz
Löschwasserbereitstellung (Hydranten, Zisternen, Löschteiche) ggf.Löschwasserrückhaltung, Feuerwehrpläne
Anlagentechnischer Brandschutz in Form von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, nassen oder trockenen Steigleitungen spielt bei Biogasanlagen eine eher untergeordnete Rolle, kann aber bei einer bestimmten Anlagengröße durchaus sinnvoll oder sogar verbindlich sein.
Unter Beachtung der genannten brandschutztechnischen Gesichtspunkte sowie bei sorgfältiger Planung und Umsetzung sind Biogasanlagen ebenso sicher wie traditionelle Energieerzeugungsanlagen und erfüllen umfänglich alle Schutzziele des Baurechts.
Zu einer nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung tragen Biogasanlagen einen wertvollen Anteil bei.
Standardwerk zum Bau von Biogasanlagen: Görisch/Helm, mit freundlicher Genehmigung des Verlags
Für weiterführende Informationen zu dem sehr komplexen Thema wird empfohlen:
Biogasanlagen, Uwe Görisch / Markus Helm (Hrsg), Verlag Eugen Ulmer
Sicherheitsregeln für Biogasanlagen, TI 4, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
www.biogas.org (Biogasverband)